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Die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Lara & Ben – Dein Beitrag zählt“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen bis einschließlich 14 Jahre mit Wohnort in Bayern, vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter.
Das monatliche Gewinnspiel läuft fortlaufend bis zum 31. Juli 2027. Teilnahmeberechtigte, vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter, können am Gewinnspiel teilnehmen, indem sie einen Beitrag – eine Idee zum Schutz der Umwelt, eine Frage oder Meinung – zu einem Thema der Reihe „Lara & Ben“ über das Formularfeld unter www.lara-und-ben.bayern.de/gewinnspiel einreichen. Die Einreichung eines Beitrages für die jeweilige Monatsverlosung ist vom ersten bis zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats möglich.
Das StMUV behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Sofern Teilnehmerinnen oder Teilnehmer mehrere Beiträge pro Monat übermitteln, ist der zuerst übermittelte Beitrag maßgeblich.
4) Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Monatlich werden bis zu 10 mit verschiedenen Inhalten gefüllte Turnbeutel der Lara & Ben-Reihe verlost. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Die Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt jeweils am ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats im Rahmen einer Auswertung aller Einsendungen durch ein Team des Referats Öffentlichkeitsarbeit des StMUV. Der gesetzliche Vertreter der Gewinnerinnen und Gewinner der Verlosung wird zeitnah über eine E-Mail-Nachricht über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt per Post und ausschließlich an die Gewinnerin oder den Gewinner. Wird nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung eine Versandadresse übermittelt, verfällt der Anspruch auf den Gewinnpreis.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern, vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter, dass sie über die Nutzungsrechte an den eingereichten Inhalten (Texte, Fotos oder Bilder) verfügen und diese frei von Rechten Dritter sind und erklären sich damit einverstanden, dass diese in den Kanälen des StMUV gemeinsam mit dem Vornamen und dem Alter des Teilnehmers/der Teilnehmerin veröffentlicht werden (www.lara-und-ben.de; ggfs. Facebook, Instagram).
Die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel „Lara & Ben – Dein Beitrag“ anfallenden personenbezogenen Daten werden durch das StMUV ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit verarbeitet. Im Rahmen der Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge werden der Vorname und das Alter des Teilnehmers/der Teilnehmerin unter www.lara-und-ben.de und ggfs. in den Social-Media-Kanälen des StMUV (Facebook, Instagram) veröffentlicht.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO. Die Angabe der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Ohne diese ist eine Teilnahme am Gewinnspiel allerdings nicht möglich. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hieraus entstehen keine Nachteile, eine Teilnahme am Gewinnspiel ist allerdings nicht mehr möglich. Der Widerruf kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit formlos gegenüber laraundben@stmuv.bayern.de erklärt werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie unter www.stmuv.bayern.de/datenschutz.
Das StMUV behält sich zudem vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.